DSGVO im Wartezimmer — warum der Aufruf-Modus zählt
Ein Wartezimmer-Display verarbeitet Patientendaten in einem
halböffentlichen Raum. Der Gesundheitsbezug eines Aufrufs gehört zu den
besonders schützenswerten Daten — wer mit vollem Namen aufgerufen wird,
ist für alle Mitwartenden hör- und zuordenbar. Genau deshalb ist der
Aufruf-Modus keine reine Optik-Entscheidung, sondern Teil des
Datenschutz-Konzepts der Praxis.
LISA lässt diese Wahl bewusst bei der Praxis: Klarname dort, wo es
vertretbar ist — etwa in einer kleinen Stammpraxis mit kurzem
Wartebereich; Pseudonym oder anonyme Aufrufnummer dort, wo mehr
Diskretion gefragt ist, etwa in einem großen, durchmischten
Wartezimmer. So lässt sich der Grundsatz der Datenminimierung pro
Standort und pro Wartezimmer-Situation umsetzen, statt eine starre
Vorgabe über alle Praxen zu legen.
Das Display ist dabei kein nachträglich abzusicherndes Einzelgerät: Der
LISA-Tenant wird in Deutschland gehostet, ein Auftragsverarbeitungs-
Vertrag (AV) gehört zum Lieferumfang und die Mandantentrennung ist
technisch sichergestellt. Das Wartezimmer-Display ist damit von Anfang
an Baustein eines datenschutzkonformen Gesamtsetups.